Jahresabschluss mit persönlicher Auswertung
Jahresabschlusserstellung auf Basis modernster Finanzbuchhaltung
Der Jahresabschluss ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Er bildet die Grundlage für steuerliche Entscheidungen, Finanzierungsgespräche und die wirtschaftliche Steuerung Ihres Unternehmens. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einnahmenüberschussrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften auf Basis Ihrer Finanzbuchhaltung und setzen dabei auf modernste IT-Unterstützung durch DATEV.
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie gerne bei Folgendem:
- Erstellung des Jahresabschlusses
- Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung
- Erstellung einzelner Bestandteile des Jahresabschlusses (z.B. Anhang)
- Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen
- Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten im Rahmen der Abschlusserstellung
- Verständliche Erläuterung der Ergebnisse und aussagekräftige Kennzahlen
- Persönliche Betreuung mit Spezialisierung auf Heilberufe
Mandant werden.
Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
Der Jahresabschluss als Grundlage unternehmerischer Entscheidungen
Viele Unternehmer betrachten den Jahresabschluss ausschließlich als Pflicht gegenüber Finanzamt, Banken oder Gesellschaftern. Tatsächlich liefert ein professionell aufbereiteter Jahresabschluss wichtige Informationen über Ertragslage, Vermögenslage, Finanzlage, Liquidität, Eigenkapitalentwicklung und Investitionsfähigkeit und bildet damit die Grundlage für zukünftige Entscheidungen. Deshalb legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Aufbereitung und persönliche Besprechung Ihrer Ergebnisse. Für eine vertiefte betriebswirtschaftliche Auswertung Ihrer Zahlen berät Sie unsere Kanzlei im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung.
Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen
Für GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GmbH & Co. KG und weitere Kapitalgesellschaften erstellen wir Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und E-Bilanz sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger einschließlich steuerlicher Überleitungsrechnungen. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften erstellen wir Handelsbilanz, Steuerbilanz, Einnahmenüberschussrechnung sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen unter Berücksichtigung sämtlicher steuerlichen Besonderheiten.
Steueroptimierung im Rahmen des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss bietet zahlreiche Möglichkeiten zur steuerlichen Gestaltung. Wir prüfen unter anderem Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG), Sonderabschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Bewertungswahlrechte, Verlustvorträge, Thesaurierungsmodelle und steuerliche Rücklagen. Ziel ist es, Ihre steuerliche Belastung innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten zu optimieren und gleichzeitig eine belastbare Unternehmensplanung zu ermöglichen.
E-Bilanz und elektronische Übermittlung
Die elektronische Übermittlung von Jahresabschlussdaten gehört zum Standard. Wir übernehmen die Erstellung der E-Bilanz, die Taxonomie-Zuordnung sowie die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung und erfüllen damit sämtliche Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten fristgerecht und rechtssicher.
Digitale Zusammenarbeit bei der Abschlusserstellung
Für die Erstellung des Jahresabschlusses arbeiten wir digital über DATEV Unternehmen Online und unser Mandantenportal. Unterlagen werden digital bereitgestellt, sicher übertragen und transparent bearbeitet – ortsunabhängig für Mandanten in Stuttgart, Baden-Württemberg und deutschlandweit.
FAQ zum Jahresabschluss
Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung?
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online". Ihr Jahresabschluss wird damit einfacher und zeitsparender erstellt, Ihre Daten sind stets online abrufbar. Wir übernehmen die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können. Durch unser betriebswirtschaftliches Verständnis und unsere langjährige Branchenerfahrung setzen wir bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses auf bewährte, effiziente Prozesse.
Kurz, wir bieten unseren Mandanten eine enorme Entlastung durch die Erstellung des laufenden Jahresabschlusses.
Was ist der Jahresabschluss?
Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung. Bei Unternehmen, die der Buchführungspflicht unterliegen, sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang, gegebenenfalls ergänzt durch den Lagebericht. Kleine Gewerbetreibende und Freie Berufe stellen eine Einnahmenüberschussrechnung auf.
Wer muss einen Jahresabschluss aufstellen?
Alle Kaufleute, also Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sind zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet.
Einzelkaufleute sind von der Pflicht befreit, wenn ihr Jahresumsatz an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unter 600.000 € und ihr Jahresgewinn unter 60.000 € liegt.
Bis wann muss ein Jahresabschluss aufgestellt werden?
Der Jahresabschluss ist grundsätzlich zeitnah aufzustellen.
- Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften ist gesetzlich geregelt, dass sie den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, also bis zum 31. März, aufzustellen haben.
- Kleine Kapitalgesellschaften haben eine Frist von 6 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. Der Jahresabschluss ist also bis zum 30. Juni aufzustellen.
- Für Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstfrist. Hier gilt, dass der Jahresabschluss innerhalb einer Frist aufgestellt werden muss, die einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht. In der Praxis werden üblicherweise 6-9 Monate nach Jahresende angesetzt.
In Krisenzeiten stellen wir den Jahresabschluss deutlich früher auf, innerhalb von 2-3 Monaten nach Jahresende, um zeitnah einen Einblick in die wirtschaftliche Situation zu ermöglichen.
Innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres, also bis zum 31. Dezember, muss der Jahresabschluss veröffentlicht bzw. bei Kleinst-Kapitalgesellschaften beim Bundesanzeiger/Unternehmensregister hinterlegt werden.
Wer muss eine Steuerbilanz erstellen?
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. §§ 238 ff. HGB) sind Unternehmen verpflichtet, Rechenschaft über die betrieblichen Abläufe zu legen. Für Zwecke der Steuerbemessung haben Gewerbetreibende, die entweder Kaufmann im Sinne des HGB sind oder bestimmte Größenkriterien erfüllen (nach § 141 AO: Umsatz mehr als 600.000 EUR, Gewinn mehr als 60.000 EUR im Kalenderjahr), eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen. Diese Anforderung erfüllen wir auf Basis einer funktionierenden Finanzbuchhaltung, aus der wir anschließend den Jahresabschluss erstellen.
Die Frist zur Erstellung der Steuerbilanz entspricht den Fristen zur Erstellung der Steuererklärung und weicht damit von den Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses ab.
Was ist der Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz?
Die Handelsbilanz dient der Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens gegenüber Gesellschaftern, Banken und Geschäftspartnern. Die Steuerbilanz bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung und kann von der Handelsbilanz abweichen, etwa bei Bewertungswahlrechten oder steuerlichen Sonderregelungen.
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung für bestimmte Unternehmer, insbesondere Kleinunternehmer und Freiberufler:
- Bei der EÜR werden die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben einander gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln.
- Im Gegensatz zur Bilanzierung nach dem Entstehungsprinzip folgt die EÜR dem Zu- und Abflussprinzip. Das heißt, es kommt auf den Zeitpunkt des tatsächlichen Geldeingangs bzw. -ausgangs an, nicht auf den Zeitpunkt der Leistungsentstehung.
- Die EÜR ist in der Regel einfacher und weniger zeitintensiv als eine vollständige Buchführung mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Zusammengefasst ist die EÜR eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die für bestimmte Unternehmer anstelle einer Bilanzierung zulässig ist.
Wer darf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen?
Folgende Unternehmer und Berufsgruppen erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR):
- Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaften, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 600.000 EUR Umsatz und 60.000 EUR Gewinn erzielen
- Freiberufler, da sie generell von der Buchführungspflicht befreit sind
- Kleingewerbetreibende
Was macht ein Steuerberater beim Jahresabschluss?
Erstellung des Jahresabschlusses: Wir erstellen den gesamten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang und Lagebericht, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Formvorschriften und Gliederungsschemata.
Beratung und Unterstützung: Wir beraten Sie zu steuerlichen und bilanziellen Fragen im Rahmen des Jahresabschlusses und stehen bei komplexen Bewertungsfragen oder Rückstellungen als Diskussionspartner zur Seite.
Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Wir kümmern uns um die fristgerechte Einreichung des Jahresabschlusses beim Finanzamt und ggf. beim Unternehmensregister und erstellen die erforderlichen Steuererklärungen auf Basis des Jahresabschlusses.
Vertretung gegenüber Behörden: Wir vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt in Bezug auf den Jahresabschluss.
Übernehmen Sie auch die E-Bilanz?
Ja. Wir erstellen die E-Bilanz und übernehmen die elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung.
Welche Kosten fallen für den Jahresabschluss an?
Die Kosten für einen Steuerberater basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Gerne lassen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen.
Wir unterstützen Sie gerne bei den Anforderungen, die Ihr Jahresabschluss an Sie stellt. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort in Stuttgart West oder Online.
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Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
Branchen Übersicht
Freiberufler und wissensbasierte Dienstleister
Für welche Freiberufler erstellen Sie den Jahresabschluss bzw. die Einnahmenüberschussrechnung?
Wir erstellen den Jahresabschluss bzw. die Einnahmenüberschussrechnung unter anderem für Ingenieure, Architekten, Unternehmensberater, Softwareentwickler, IT-Berater, Agenturen, Journalisten, Autoren, Fotografen und weitere Kreativschaffende.
Welche typischen Themen berücksichtigen Sie beim Jahresabschluss für Freiberufler?
Bei wissensbasierten Dienstleistungen legen wir besonderen Wert auf die Einnahmenüberschussrechnung und Gewinnermittlung, die klare Abgrenzung privater und betrieblicher Vorgänge, die Investitionsplanung und Liquiditätssteuerung sowie die Auswertung der Rentabilität einzelner Projekte und Geschäftsfelder.
Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe
Für welche Praxen und Einrichtungen erstellen Sie den Jahresabschluss?
Wir erstellen Jahresabschlüsse unter anderem für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Gemeinschaftspraxen und Berufsausübungsgemeinschaften (BAG). Als zertifizierter Fachberater für Heilberufe verfügen wir über besondere Expertise im Gesundheitswesen.
Welche typischen Themen berücksichtigen Sie beim Jahresabschluss für Heilberufe?
Typische Themen sind Privatliquidationen, Kassenabrechnungen, Investitionen in Medizintechnik sowie Praxisgründungen, Praxisübernahmen und Sonderbetriebsvermögen bei Berufsausübungsgemeinschaften.