Gute Praxis – kluge Steuerplanung
Als selbstständiger Zahnarzt sind Sie auf der Suche nach einem Steuerberater, der Ihre Anforderungen versteht und die spezifischen steuerlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit kennt. In unserer digital orientierten Kanzlei bieten wir Ihnen die Option, Finanz- und Lohnbuchhaltung als auch Ihre Steuererklärungen und Ihren Jahresabschluss digital zu verarbeiten.
Januar 2025 - Dipl.-Betriebswirt (FH) und Steuerberater Frank-Oskar Drechsel wird zertifizierter Fachberater für den Heilberufebereich (IFU / ISM gGmbH).
Diese Auszeichnung unterstreicht unsere spezielle Expertise im Gesundheitswesen und unsere Fähigkeit, maßgeschneiderte Steuerstrategien für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe zu entwickeln. Die Anerkennung erfolgte durch den Fachauschuss des IFU-Instituts für Unternehmensführung GmbH in Bonn und der International School of Management (ISM) in Dortmund. Mehr ...
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Steuererklärung rechtskonform und fristgerecht einzureichen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Zusätzlich begleiten wir Sie bei der Gründung oder Übernahme Ihrer Praxis von der Planung bis zur Umsetzung, um Ihren Traum von einer eigenen Praxis zu verwirklichen. Neben digitalen Lösungen für Lohn- und Steuererklärungen unterstützen wir Sie auch in anderen steuerlichen Angelegenheiten wie:
- Gewinn- und Liquiditätsplanung,
- betriebswirtschaftlicher Planung,
- digitaler Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie
- steuerlicher Gestaltung von Vergütungsmodellen und Vermögensaufbau für den Ruhestand.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch, um die vielfältigen Möglichkeiten einer steuerlichen Beratung für Ihr Gesundheitsunternehmen zu besprechen.
Steuerrelevantes Branchenwissen für Zahnärzte
Unsere Kanzlei bringt Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft ein, um als Zahnarzt tätige Einzelpersonen und Zahnarztpraxen gut aufzustellen und bei der Optimierung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Wir helfen Ihnen dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen, Steuererklärungen korrekt auszufüllen und steuerliche Risiken zu minimieren. Unsere Kompetenz liegt darin, Sie durch präzise Analyse von Finanzdaten und der Entwicklung maßgeschneiderter steuerlicher Strategien zu unterstützen.
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Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
FAQ – Sie fragen, wir antworten.
Welche strategischen Vorteile bietet eine spezialisierte Steuerberatung für Zahnärzte und Zahnarztpraxen?
Unsere spezialisierte Beratung von Steuerberater Drechsel für Zahnarztpraxen sichert den Freiberuflerstatus nach § 18 EStG, vermeidet Risiken der gewerblichen Infizierung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und begleitet bei Einsprüchen nach §§ 347 ff. AO. Zudem optimieren wir Steuer- und Umsatzsteuerfragen, insbesondere bei Investitionen (§ 7g EStG) und der Abgrenzung zwischen steuerfreien Heilbehandlungen und steuerpflichtigen Labor- oder kosmetischen Leistungen. Ergänzend sorgen wir für GoBD-konforme digitale Prozesse und vertreten Ihre Praxis bei Betriebsprüfungen (§§ 193 ff. AO).
Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung für Zahnärzte?
Unsere Gründungsexpertise der Kanzlei Steuerberater Drechsel für Zahnärzte fokussiert auf die steueroptimierte Praxisübernahme, die Vermeidung gewerbesteuerlicher Risiken durch das Praxislabor und die korrekte umsatzsteuerliche Strukturierung. Dabei stehen insbesondere AfA nach § 7 EStG, der Freiberuflerstatus nach § 18 EStG, sowie die Abgrenzung zwischen steuerfreien Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14a UStG) und steuerpflichtigen Laborleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG) im Fokus.
Was bedeutet Freiberuflichkeit für Zahnärzte?
Zahnärzte gelten grundsätzlich als Freiberufler nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Das bringt Vorteile wie keine Gewerbesteuer und meist die Gewinnermittlung per EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG). Gefährdet ist dieser Status bei relevanten gewerblichen Tätigkeiten, etwa nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG.
Wie entlasten Steuerberater eine Praxis für Zahnheilkunde?
Der spezialisierte Steuerberater Drechsel entlastet Zahnarztpraxen bei Finanz- und Lohnbuchhaltung, dem Management steuerlicher Risiken und der aktiven Steuergestaltung.
- Die Sicherung des Freiberuflerstatus (§ 18 EStG)
- Die Vermeidung gewerbesteuerlicher Risiken (§ 15 EStG)
- Die umsatzsteuerliche Abgrenzung nach § 4 Nr. 14a UStG
- Die Nutzung des § 7g EStG
Zudem übernehmen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt und vertreten Ihre Interessen bei Einsprüchen (§§ 347 ff. AO) und Betriebsprüfungen.
Welche steuerlichen Vorteile bringt die Wahl der Rechtsform einer Zahnarztpraxis mit sich?
Die Rechtsform entscheidet wesentlich über die gewerbesteuerliche Belastung. Einzelpraxis, GbR oder PartG mbB sind bei freiberuflicher Tätigkeit nach § 18 EStG grundsätzlich gewerbesteuerfrei, bergen aber das Risiko der gewerblichen Infizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Ein MVZ in der GmbH-Form unterliegt dagegen kraft Rechtsform stets der Gewerbesteuer (§ 2 Abs. 2 GewStG). Wir von Steuerberater Drechsel beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Welche Möglichkeiten der Steueroptimierung gibt es für eine Praxis der Stomatologie?
Für Zahnarztpraxen sind drei Hebel zur Steueroptimierung besonders relevant:
- Konsequenter Betriebsausgabenabzug
- Nutzung von Investitionsanreizen nach § 7g EStG
- Vermeidung der Gewerbesteuer durch Sicherung des Freiberuflerstatus nach § 18 EStG
Besonders wichtig ist dabei die richtige Strukturierung des Praxislabors, um eine gewerbliche Infizierung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zu vermeiden. Wir von Steuerberater Drechsel beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Wie verhält es sich bei zahnmedizinischen Leistungen mit der Umsatzsteuer?
In Zahnarztpraxen ist zwischen umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14a UStG und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen zu unterscheiden. Steuerpflichtig sind insbesondere zahntechnische Laborleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG) sowie rein kosmetische Leistungen und Produktverkäufe. Die korrekte Abgrenzung ist entscheidend, da Fehler häufig zu Nachforderungen bei Betriebsprüfungen führen. Wir von Steuerberater Drechsel beraten und unterstützen Sie gerne bei diesem Thema.
Welche Leistungen erbringt der Steuerberater Drechsel in der Buchhaltung für Zahnarztpraxen?
Der Steuerberater Drechsel übernimmt für Zahnarztpraxen eine GoBD-konforme Finanzbuchführung, die umsatzsteuerliche Trennung zwischen Heilbehandlungen (§ 4 Nr. 14a UStG), Laborleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG) und kosmetischen Leistungen, sowie die Erstellung aussagekräftiger BWA mit praxisrelevanten Kennzahlen. So schaffen wir eine prüfungssichere Buchhaltung und eine belastbare Grundlage für die wirtschaftliche Steuerung der Praxis.
Welche Kosten fallen für die Steuerberatung im Zahnarztbereich an?
Die Kosten richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und sind variabel. Sie basieren auf drei Faktoren:
- Gegenstandswert: Die Bemessungsgrundlage, die sich z. B. bei der Buchführung nach dem Jahresumsatz (§ 33 StBVV) oder bei der Lohnabrechnung nach der Mitarbeiterzahl (§ 34 StBVV) richtet.
- Gebührensatz: Ein Faktor, der sich innerhalb eines gesetzlichen Rahmens nach dem Schwierigkeitsgrad (§ 11 StBVV) bemisst.
- Leistungsumfang: Die Summe der mandatierten Tätigkeiten (z. B. Finanz- und Lohnbuchhaltung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Steuererklärungen).
Branchenspezifische Komplexitätstreiber, die den Gebührensatz in der Zahnarztpraxis erhöhen, sind insbesondere:
- Die buchhalterische Trennung von steuerfreien Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14a UStG und steuerpflichtigen Laborleistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG
- Die steuerliche Strukturierung und Bewertung des Praxislabors
- Die Beratung zur Praxisabgabe/-übernahme oder zur Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft
Für maximale Transparenz erstellen wir vorab einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Wie senkt die Nettolohnoptimierung die Lohnnebenkosten in einer Zahnarztpraxis?
Die Nettolohnoptimierung bietet dem Praxisinhaber als Arbeitgeber einen entscheidenden finanziellen Vorteil im intensiven Wettbewerb um qualifiziertes zahnmedizinisches Fachpersonal (ZFA, ZMP, ZMV).
Mechanismus: Durch den strategischen Einsatz von steuer- und insbesondere sozialversicherungsfreien Gehaltsbausteinen (z. B. Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG, Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG) anstelle einer reinen Bruttogehaltserhöhung spart der Arbeitgeber den darauf entfallenden Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 21 %).
Wirkung: Dies reduziert direkt die Personalkosten und verbessert die Rentabilität der Praxis. Wir von Steuerberater Drechsel beraten Sie gerne zu diesem Thema.
Wie stärkt die Nettolohnoptimierung die Arbeitgeberattraktivität in einer Zahnarztpraxis?
Die Nettolohnoptimierung bietet dem Praxisinhaber als Arbeitgeber auch einen wichtigen strategischen Vorteil im Fachkräftemangel für zahnmedizinisches Personal (ZFA, ZMP, ZMV).
Mechanismus: Im umkämpften Arbeitsmarkt ermöglichen attraktive Benefits (z. B. Fahrtkostenzuschüsse, betriebliche Altersvorsorge nach § 3 Nr. 63 EStG, Jobrad) eine höhere Netto-Auszahlung beim Mitarbeiter bei gleichem Kostenaufwand für die Praxis.
Wirkung: Dies steigert die wahrgenommene Wertschätzung, erhöht die Mitarbeiterbindung und verschafft einen entscheidenden Vorteil bei der Rekrutierung und Motivation des Praxisteams. Wir von Steuerberater Drechsel beraten Sie gerne zu diesem Thema. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
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