Smarte Steuerplanung für das Ingenieurwesen
Als Ingenieur oder Ingenieurin mit Büro in Stuttgart müssen Sie Ihr technisches Fachwissen mit Ihren praktischen Fähigkeiten verbinden, um Projekte erfolgreich umzusetzen. Die enge Zusammenarbeit mit Steuerberater Drechsel verhilft Ihnen dazu, komplexe steuerliche Angelegenheiten zu verstehen und in Ihre Planung zu integrieren.
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie dabei, Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu optimieren und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Steuerrelevantes Branchenwissen im Ingenieurwesen
Unsere Kanzlei bringt Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft ein, um Ihr Ingenieurbüro als Unternehmen gut aufzustellen und bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Mit uns nutzen Sie steuerliche Vorteile, erstellt Ihr Unternehmen korrekte Steuererklärungen und minimiert so steuerliche Risiken. Durch präzise Analyse Ihrer Finanzdaten untertützen wir Sie mit maßgeschneiderter steuerlicher Strategien.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
FAQ – Sie fragen, wir antworten.
Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung?
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Sie sind Zuhause im „IIoT“, wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“. Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar. Wir übernehmen in der Buchhaltung die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Kurz, wir bieten selbstständigen Ingenieuren und Ingenieurbüros eine enorme Entlastung. Dabei übernehmen wir nicht nur die Steuererklärungen, sondern prüfen auch die Steuerbescheide sorgfältig. Mögliche Fehler oder Ungereimtheiten werden zugunsten des Ingenieurs korrigiert.
Vorausschauende Steueroptimierung
Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen, wie Sie Steuerlasten senken oder Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Dies betrifft beispielsweise die Anschaffung von betrieblichen Gütern, die Bildung von Rücklagen oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen.
Betriebsprüfung
Im Falle einer Betriebsprüfung bieten wir Unterstützung und Begleitung an, da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sicherstellen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und fair durchgeführt wird.
Insgesamt tragen wir dazu bei, Stress und Belastung durch Steuerangelegenheiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alles korrekt und effizient erledigt wird.
Welche Steuern bezahlen Ingenieure?
Wenn Ingenieure und Ingenieurinnen als Einzelunternehmer oder als Gesellschafter von Rechtsformen wie einer GbR Geld verdienen, fällt auf ihre Einnahmen Einkommensteuer an. Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH verlangt der Staat unmittelbar vom Unternehmen Körperschaftssteuer.
Darüber hinaus besteht eine Umsatzsteuerpflicht, sofern Ingenieure nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Die Gewerbesteuerpflicht hingegen betrifft sie nicht: Der Ingenieurberuf zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Ingenieure somit kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen.
Welche Rechtsformen kommen für Ingenieure in Frage?
Die Wahl der Unternehmensform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe des Büros, der Anzahl der Mitarbeiter, der Haftungsbeschränkung und den steuerlichen Auswirkungen. Auch der Aufwand für die Gründung sowie die laufenden Kosten finden Beachtung.
Viele Ingenieure arbeiten als Einzelunternehmer, während bei Zusammenschlüssen oft eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) gewählt wird. Letztere bietet den Vorteil, dass im Haftungsfall das Privatvermögen geschützt bleibt. Die Wahl der Rechtsform erfordert den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Eine fachkundige Steuerberatung bei uns kann die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten erklären.
1.) GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Zwei oder mehr Ingenieure schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen und haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
2.) PartG (Partnergesellschaft)
Eine Gesellschaft, bei der mindestens ein Partner als Freiberufler tätig ist. Die Haftung ist zunächst auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Daneben haften alle Partner gesamtschuldnerisch und unbeschränkt.
3.) PartmbB als Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Bei der PartGmbB ist gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 PartGG gegenüber den Gläubigern eine Haftung für aus fehlerhafter Berufsausübung entstehende Schäden auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Haftung des einzelnen Partners ist ausgeschlossen.
4.) GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung )
Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihr eingezahltes Kapital beschränkt ist.
Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der optimalen Unternehmensform. Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.
Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung für Ingenieurbüros?
Durch unsere Expertise in Finanzierung, der Erstellung von Businessplänen und steuerlichen Fragen helfen wir Ingenieuren und Ingenieurinnen, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
Dazu gehört die Erstellung eines Businessplans, Beratung als Sparringpartner oder zur Klärung einzelner Fragen sowie eine umfassende Zusammenarbeit. Wir beraten nicht nur zu finanziellen Kennzahlen, sondern auch bei der Wahl der Rechtsform und den damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen. Vergl. vorheriger Abschnitt.
Wenn der Zeitpunkt für den Beginn der Tätigkeit feststeht, unterstützen wir bei der Anmeldung beim Finanzamt, richten die Buchhaltung ein und stehen auch weiterhin für Fragen und Ratschläge zur Verfügung.
Welche Leistungen erbringt ein Steuerberater für Ingenieure?
Wir übernehmen nicht nur die Steuererklärungen, sondern prüfen auch die Steuerbescheide sorgfältig. Dies gewährleistet, dass mögliche Fehler oder Ungereimtheiten zugunsten des Ingenieurs korrigiert werden können.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die vorausschauende Steueroptimierung. Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen, wie Steuerlasten gesenkt oder Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können. Dies kann beispielsweise die Anschaffung von betrieblichen Gütern, die Bildung von Rücklagen oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen betreffen.
Im Falle einer Betriebsprüfung bieten wir wichtige Unterstützung sowie Begleitung, da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und somit sicherstellen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und fair durchgeführt wird.
Schließlich bieten wir an, Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung zu übernehmen. Dies ist eine zeitaufwändige und komplexe Aufgabe, die viele Selbstständige an Spezialisten abgeben.
Insgesamt können wir dazu beitragen, den Stress und die Belastung durch Steuerangelegenheiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alles korrekt und effizient erledigt wird.
Wie reduziere ich als Ingenieur meine Steuerlast?
Das deutsche Steuerrecht bietet Freiberuflern zahlreiche Möglichkeiten, Steuerzahlungen zu optimieren. Ingenieure können vielfältige Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen, bei höheren Investitionen greifen die Abschreibungsregeln. Für einige Ausgaben existiert die Wahlmöglichkeit zwischen einer sofortigen Abschreibung und der mehrjährigen Abschreibung mit einem Sammelpool. Darüber hinaus können Ingenieure diverse private Ausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen.
Die wichtigste Option ist eine vorausschauende Steueroptimierung durch die Planung des Besteuerungszeitpunkts größerer Projekte über Werkverträge, die nach der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) als Teilabrechnungen zulässig sind. Hierdurch kann eine Zusammenballung der Einkünfte in einem Veranlagungsjahr vermieden werden.
Wieviel kostet eine Steuerberatung für Ingenieure?
Die Kosten für einen Steuerberater im Tätigkeitsumfeld der Ingenieurwisenschaften basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Gerne lassen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen.
Als Steuerberater mit Branchenwissen für Ingenieure unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch hier vor Ort in Stuttgart West oder Online.
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