Kreative Architektur – kluge Steuerplanung

Als Architekt oder Architektin mit Büro in Stuttgart müssen Sie Ihre architektonische Kreativität mit wirtschaftlichem Verständnis verbinden, um Projekte erfolgreich umzusetzen. 

Die optimale Verbindung für Ihren Erfolg

Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie dabei, komplexe steuerliche Angelegenheiten zu verstehen und in Ihre Planung zu integrieren. Wir optimieren Ihre steuerlichen Angelegenheiten, Sie erreichen Ihre finanziellen Ziele.

Steuerrelevantes Branchenwissen in Architektur sowie Landschafts- und Stadtplanung

Wir helfen Ihnen dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen, Steuererklärungen korrekt auszufüllen und steuerliche Risiken zu minimieren. Unsere Kompetenz liegt darin, Sie durch präzise Analyse von Finanzdaten und der Entwicklung maßgeschneiderter steuerlicher Strategien zu unterstützen.

Unsere Kanzlei bringt Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft ein, um Architekten und Architekturbüros als Unternehmen gut aufzustellen.

 

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Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.

FAQ – Sie fragen, wir antworten.

Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung?

Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Sie sind Zuhause in „BIM“, wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“. Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung  wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar. Wir übernehmen in der Buchhaltung die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.

Kurz, wir bieten selbstständigen Architekten und Architekturbüros eine enorme Entlastung. Dabei übernehmen wir nicht nur die Steuererklärungen, sondern prüfen auch die Steuerbescheide sorgfältig. Mögliche Fehler oder Ungereimtheiten werden zugunsten des Architekten korrigiert.

Vorausschauende Steueroptimierung

Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen, wie Sie Steuerlasten senken oder Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Dies betrifft beispielsweise die Anschaffung von betrieblichen Gütern, die Bildung von Rücklagen oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen.

Betriebsprüfung

Im Falle einer Betriebsprüfung bieten wir Unterstützung und Begleitung an, da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sicherstellen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und fair durchgeführt wird.

Insgesamt tragen wir dazu bei, Stress und Belastung durch Steuerangelegenheiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alles korrekt und effizient erledigt wird.

Welche Vor- und Nachteile gibt es für Architekten als Freiberufler?

Der Beruf des Architekten gehört zu den Katalogberufen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EstG). Einer den Vorteilen in freiberufliche Tätigkeit ist die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Architekten somit kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer an die Gemeinde zahlen.

In weiterem Vorteil ist die vereinfachte Buchführung. Architekten sind nicht bilanzierungspflichtig und können daher eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen. Diese Form der Buchführung ist deutlich einfacher und weniger aufwändig als eine Bilanzierung. Bei der EÜR werden lediglich die Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn zu ermitteln. Eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz müssen nicht erstellt werden.

Der Nachteil als Freier Architekt ist, dass Sie unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen haften.


Welche Rechtsform ist optimal - GmbH vs. GbR, PartG oder PartmbB?

Die Wahl der Unternehmensform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe des Büros, der Anzahl der Mitarbeiter, der Haftungsbeschränkung und den steuerlichen Auswirkungen. Auch der Aufwand  für die Gründung sowie die laufenden Kosten finden Beachtung.

1.) GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Zwei oder mehr Architekten schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen und haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.

2.) PartG (Partnergesellschaft)
Eine Gesellschaft, bei der mindestens ein Partner als Freiberufler tätig ist. Die Haftung der Partner ist auf ihr berufliches Vermögen beschränkt.
2. A)PartmbB als Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

3.) GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung )
Eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung der Gesellschafter auf ihr eingezahltes Kapital beschränkt ist.

4.) ARGE (Arbeitsgemeinschaften)
Eine ARGE ist eine vorübergehende Zusammenarbeit von mehreren Unternehmen zur Durchführung eines bestimmten Projekts.

Wir beraten Sie gerne bei der Wahl der optimalen Unternehmensform. Machen Sie den ersten Schritt und vereinbaren Sie einen Erstberatungstermin.


Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung für Architekturbüros

Durch unsere Expertise in Finanzierung, der Erstellung von Businessplänen und steuerlichen Fragen können wir Architekten und Architektinnen dabei helfen, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.

Dazu gehört die Erstellung eines Businessplans, Beratung als Sparringpartner oder zur Klärung einzelner Fragen sowie eine umfassende Zusammenarbeit. Wir beraten nicht nur zu finanziellen Kennzahlen, sondern auch bei der Wahl der Rechtsform und den damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen.

Wenn der Zeitpunkt für den Beginn der Tätigkeit feststeht, unterstützen wir bei der Anmeldung beim Finanzamt, richten die Buchhaltung ein und stehen auch weiterhin für Fragen und Ratschläge zur Verfügung.


Wie reduziere ich als Freier Architekt meine Steuerlast?

Das deutsche Steuerrecht bietet Freiberuflern zahlreiche Möglichkeiten, Steuerzahlungen zu optimieren.

Die wichtigste Option ist eine vorausschauende Steueroptimierung durch die Planung des Besteuerungszeitpunkts größerer Projekte über Werkverträge, die nach der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) als Teilabrechnungen zulässig sind. Hierdurch kann eine Zusammenballung der Einkünfte in einem Veranlagungsjahr vermieden werden.

 

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