Lohnbuchhaltung & Gehaltsbuchhaltung
Entgeltabrechnung – ein sensibler Bereich
Die Entgeltabrechnung ist ein sensibler Bereich in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung unterliegt dem ständigen Wandel durch Rechtsänderungen und Beitragssatzanpassungen. Daher möchte ich Sie zur Vermeidung von Fehlern in der Abrechnung mit Hilfe der IT-gestützten Lohn- und Gehaltsabrechnung der DATEV unterstützen. Sie sind bei mir richtig, wenn Sie eine zuverlässige und genaue Lohn- und Gehaltsabrechnung inklusive der Erstellung aller notwendigen Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich suchen.
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie gerne bei Folgendem:
- IT-gestützte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung über DATEV Unternehmen Online
- Zahlungsvorschlag (optional in Dateiform fürs Electronic Banking)
- Erstellung von Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich (z.B. Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften)
- Erstellung von Lohnsteueranmeldungen
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort in Stuttgart West oder Online.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
FAQ zur Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung?
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“. Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar. Wir übernehmen in der Buchhaltung die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Kurz, wir bieten unseren Mandanten eine enorme Entlastung durch die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.
Wie funktioniert die digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung?
Wir bieten unseren Mandanten mit DATEV Unternehmen online die Möglichkeit, die Zusammenarbeit bei den vor- und nachgelagerten Tätigkeiten der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch die Nutzung digitaler Prozesse erheblich zu vereinfachen.
Im Rahmen der digitalen Zusammenarbeit wird die manuelle Erfassung von Lohn- und Gehaltsdaten in diversen Listen durch eine digitale Datenerfassung ersetzt. Für die Mitteilung von Änderungen z.B. der Stammdaten oder der Gehälter einzelner Mitarbeiter bieten wir Ihnen Eingabetools über die wir die Änderungen direkt in unser Abrechnungsprogramm übernehmen.
Sie können alle Eingaben und Änderungen überall und mit sämtlichen Endgeräten vornehmen. Weitere Dokumente wie Arbeitsverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen können in der digitalen Personalakte abgelegt werden. Dort stehen auch die monatlichen Lohn- und Gehaltsauswertungen jederzeit zur Verfügung.
Mit DATEV Unternehmen online ist die digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung kein Problem. Sie scannen Verträge und Vertragsanpassungen und laden sie hoch, alles andere mache ich. Krankmeldungen werden elektronisch abgerufen (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU). Sie können anschließend die Auswertungen digital erhalten genauso wie Ihre Mitarbeiter.
Wie können Lohnabrechnungen an die Mitarbeiter versendet werden?
Lohnabrechnungen können wie folgt an die Mitarbeiter versendet werden:
- über die DATEV direkt per Brief,
- über den Arbeitgeber, der die Lohnabrechnung per Brief verschickt,
- über die App „DATEV Arbeitnehmer online“, in der persönliche Daten wie Lohn- und Gehaltsdokumente direkt digital bereit gestellt werden können.
Mehr Infos zu diesem digitalen Abruf stellt die DATEV hier bereit:
https://apps.datev.de/ano/
Wer ist zur Lohnabrechnung verpflichtet?
In Deutschland ist jeder gewerbliche Arbeitgeber verpflichtet (§ 108 Gewerbeordnung (GewO)), eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform - oder in elektronischer Form mit Textausdruck - vorzunehmen. Das Arbeitsentgelt ist gemäß § 107 Gewerbeordnung (GewO) in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Dies gilt entsprechend für jedes Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis.
Was gehört alles zur Lohnbuchhaltung?
Die Lohnbuchhaltung umfasst folgende Hauptaufgaben:
- Pflege der Personalstammdaten: Erfassung und Verwaltung aller relevanten Daten der Mitarbeiter wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuerklasse etc.
- Führung und Pflege der Jahreslohnkonten: Erstellung und Verwaltung der individuellen Lohnkonten für jeden Mitarbeiter über das gesamte Jahr hinweg.
- Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten: Abwicklung der DEÜV-Meldungen an die Sozialversicherungen, Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt, sowie Meldungen an andere Behörden.
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Berechnung des Brutto- und Nettogehalts unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und sonstigen Abzügen.
- Erstellung von Dateien und Buchungsbelegen für die Finanzbuchhaltung: Übermittlung der Lohndaten an das Finanzbuchhaltungssystem und Erstellung der entsprechenden Buchungsbelege.
Was macht ein Steuerberater bei der Lohnabrechnung?
Wir können folgende Aufgaben im Bereich der Lohnabrechnung übernehmen.
Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen:
Berechnung des Brutto- und Nettogehalts unter Berücksichtigung von Steuern, Sozialabgaben und sonstigen Abzügen, Führung und Pflege der Jahreslohnkonten für die Mitarbeiter.
Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflichten:
Abwicklung der DEÜV-Meldungen an die Sozialversicherungen,
Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt,
Sonstige Meldungen an Behörden.
Beratung und Unterstützung der Mandanten in lohnrelevanten Themen:
Beratung zu Themen wie Gleitzone, Mindestlohn etc.,
Sicherstellung der Einhaltung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften.
Zusammengefasst übernehmen wir die komplette Verwaltung und Abrechnung der Löhne und Gehälter für unsere Mandanten, um diese zu entlasten und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Welche Kosten fallen für die Lohnabrechnung an?
Die Kosten für einen Steuerberater basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Gerne lassen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag zukommen.
Wir unterstützen Sie gerne bei den Anforderungen, die Ihre Lohn- und Gehaltsbuchhaltung an Sie stellt. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort in Stuttgart West oder Online.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.