Betrifft mich die Feststellung der Grundsteuerwerte 2022?

Sie besitzen eine Eigentumswohnung, ein eigengenutztes Haus, eine vermietete Wohnung oder Haus, Gewerbe-, Garten- oder Waldgrundstücke, dann werden Sie vorausichtlich in 2022 aufgefordert eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.

Die Aufforderung zur Abgabe dieser Erklärung kann auch durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen (zum Beispiel per Amtsblatt, Internet, Tageszeitung und Ähnlichem). In diesem Fall gilt die Aufforderung zwei Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 4 AO).

Abgabepflicht verlängert bis spätestens zum 31. Januar 2023

Sie sind dann verpflichtet diese Grundsteuererklärung (Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte) erstmalig in dem Zeitraum vom ersten Juli 2022 bis spätestens zum 31. Januar 2023 abzugeben.

Die Kommunen werden ab dem Jahr 2025 Grundsteuerbescheide auf Basis des neuen Grundsteuerwerts erlassen. Da der Gesetzgeber keine Steuererhöhung, sondern eine Aufkommensneutralität anstrebt, ist es notwendig, dass das Bewertungsverfahren zügig abgeschlossen wird. Hintergrund ist der, das Kommunen aufgrund höherer Grundstückswerte eine Senkung der Hebesätze vornehmen werden.

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Warum gibt es die Erklärung Grundsteuerreform?

Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland für Häuser und unbebaute Grundstücke auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 für verfassungswidrig und forderte eine Neuregelung bis 31. Dezember 2019.

Am 1. Februar 2019 einigten sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und die Länderfinanzminister auf ein Modell, bei dem die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Die Einigung sieht für die Länder auch die Möglichkeit vor, vom bundeseinheitlichen Modell abzuweichen und andere Berechnungsmethoden einzuführen

Am 02. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Reform der Grundsteuer verkündet. Mit diesem Gesetz folgt der Gesetzgeber der Forderung vom Verfassungsgericht, eine verfassungskonforme Grundsteuer zu regeln. Ab dem 01. Januar 2025 wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen. Bis dahin finden die alten Regelungen zur Berechnung anhand der Einheitswerte weiter Anwendung.

Die Unterschiede der Grundsteuerreform in den einzeilnen Bundesländern

Die einzelnen Bundesländer können dem Modell des Bundes folgen oder ein eigenes Grundsteuermodell einführen. Dabei handelt es sich um die „Öffnungsklausel“. So setzten die verschiedenen Bundesländer die Grundsteuerreform um:

Baden-WürttembergBasis für die Neuberechnung der Grundsteuer sind der Bodenrichtwert sowie die Grundstücksfläche. Dabei ist von einem modifizierten Bodenwertmodell die Rede.
BayernBayern verfolgt ein Flächenmodell. Dabei wird die Höhe der Grundsteuer auf Grundlage von Grundstücks- und Gebäudefläche, dem Hebesatz und der Nutzung, berechnet. Die Werte des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie werden nicht herangezogen.
BerlinDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
BrandenburgDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
BremenDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
HamburgHamburg richtet sich auf ein Wohnlagenmodell aus. Das bedeutet, dass für die Neuberechnung der Grundsteuer neben der Grundstücksfläche und der genutzten Fläche der Gebäude die Wohnlage berücksichtigt werden soll.
HessenDieses Bundesland hat ein Flächen-Faktor-Modell ankündigt. Dabei sollen neben der Wohnfläche und Grundstücksgröße die Lage und Nutzung in die Neuberechnung einfließen.
Mecklenburg-VorpommernDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
NiedersachsenDer Niedersächsische Landtag hat ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Kern ist ein Flächen-Lage-Model. Die Grundsteuer soll sich nach der Fläche, ergänzt um wertbildende, innerkommunale Faktoren, bemessen.
Nordrhein-WestfalenDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
Rheinland-PfalzDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
SaarlandDie Verantwortlichen im Saarland wolle im Bereich der Steuermesszahlen eine Differenzierung nach Grundstücksarten vornehmen.
SachsenSachsen hat ein eigenes Reformgesetz auf den Weg gebracht. Demnach wird zwischen den Nutzungsarten Gewerbe, Wohnen und unbebaut unterschieden. Für Geschäftsgrundstücke soll eine Steuermesszahl von 0,72 Promille und bei Wohngrundstücken sowie unbebauten Grundstücken von 0,36 Promille gelten.
Sachsen-AnhaltDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
ThüringenDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.
Schleswig-HolsteinDas Bundesland folgt dem Modell des Bundes mit der wertabhängigen Komponente.

 

Was bedeuted der Hebesatz in der Grundsteuer?

Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer, die sich auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung bezieht und die jährlich an die Kommune zu entrichten sind. Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.

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