Steuerberater für Rentner und Pensionäre
Als Rentner oder Pensionär sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt (2023: 10.908 €, 2024: 11.604 €, für Verheiratete 2023: 21.816 €, 2024: 23.208 €) oder Sie Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten erzielen oder aber wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert wurden.
Sie können sich nun selbst ggf. auch mit Hilfe angebotener Softwarelösungen durch die Formulare kämpfen oder wenn Ihnen dies zu kompliziert erscheint, steht Ihnen der Weg zu mir offen.
Neben der in die Vergangenheit gerichteten Abgabe von Steuererklärungen beim Finanzamt berate ich Sie auch gerne bei Ihren zukünftigen Vorhaben. Dies können beispielsweise auch Schenkungs- und Erbschaftssteuerfragen sein.
Mein Anspruch ist es Ihnen bei Ihren steuerlichen und persönlichen Fragestellungen zuverlässig, verständlich und vertrauensvoll zur Seite zu stehen.
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