Lohnbuchhaltung & Gehaltsbuchhaltung

Entgeltabrechnung – ein sensibler Bereich

Die Entgeltabrechnung ist ein sensibler Bereich in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung unterliegt dem ständigen Wandel durch Rechtsänderungen und Beitragssatzanpassungen. Daher möchte ich Sie zur Vermeidung von Fehlern in der Abrechnung mithilfe der IT-gestützten Lohn- und Gehaltsabrechnung der DATEV unterstützen.

Sie suchen:

  • Zuverlässige und genaue Lohn- und Gehaltsabrechnung inkl. Erstellung aller notwendigen Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich

Ich biete:

  • IT-gestützte Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Optional kann der Informationsaustausch über DATEV Unternehmen Online erfolgen
  • Zahlungsvorschlag (optional in Dateiform fürs Electronic Banking)
  • Erstellung von Meldungen und Bescheinigungen im Personalbereich (z.B. Meldungen an Krankenkassen, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften)
  • Erstellung von Lohnsteueranmeldungen

In Deutschland ist jeder gewerbliche Arbeitgeber verpflichtet (§ 108 Gewerbeordnung (GewO)), eine Abrechnung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts in nachvollziehbarer Textform - oder in elektronischer Form mit Textausdruck - vorzunehmen. Das Arbeitsentgelt ist gemäß § 107 Gewerbeordnung (GewO)) in Euro zu berechnen und auszuzahlen. Dies gilt entsprechend für jedes Arbeitgeber-Arbeitnehmerverhältnis.

Digitale Lohn- und Gehaltsabrechnung

Digital bei Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammenarbeiten? Mit DATEV Unternehmen online kein Problem. Sie scannen Verträge, Vertragsanpassungen oder Krankmeldungen und laden sie hoch, alles andere mache ich. Sie können anschließend die Auswertungen digital erhalten genauso wie Ihre Mitarbeiter.

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Darüber hinaus bin ich für Sie auch gern in weiteren Bereichen tätig: