Steuererklärung
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V)
Als Vermieter erzielen Sie Mieteinnahmen - den Mietzins und die Umlagen (Nebenkostenvoraus-zahlungen). Den Einnahmen stehen alle Aufwendungen gegenüber, die "dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung" Ihrer Einnahmequelle dienen. Zu diesen so genannten Werbungskosten (§ 9 EStG) aus Vermietung und Verpachtung gehören vor allem
- die Schuldzinsen,
- die Renovierungs- und Instandhaltungskosten,
- die Hausnebenkosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wasser etc.),
- die Abschreibungen für die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des vermieteten Gebäudes oder Gebäudeteils.
Übersteigen die Mieteinnahmen die Werbungskosten ist der Gewinn zu versteuern. Im umgekehrten Fall entsteht ein steuerlicher Verlust, den Sie mit Ihren übrigen positiven Einkünften verrechnen können.
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Mieteinnahmen führen zu steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), unabhängig der Herkunft der Mieteinnahmen. So etwa