Gute Praxis – kluge Steuerplanung

Als selbstständiger Zahnarzt sind Sie auf der Suche nach einem Steuerberater, der Ihre Anforderungen versteht und die spezifischen steuerlichen Aspekte Ihrer Tätigkeit kennt. In unserer digital orientiertenKanzlei bieten wir Ihnen die Option, Finanz- und Lohnbuchhaltung als auch Ihre Steuererklärungen und Ihren Jahresabschluss digital zu verarbeiten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Steuererklärung rechtskonform und fristgerecht einzureichen, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Zusätzlich begleiten wir Sie bei der Gründung oder Übernahme Ihrer Praxis von der Planung bis zur Umsetzung, um Ihren Traum von einer eigenen Praxis zu verwirklichen. Neben digitalen Lösungen für Lohn- und Steuererklärungen unterstützen wir Sie auch in anderen steuerlichen Angelegenheiten wie:

  • Gewinn- und Liquiditätsplanung,
  • betriebswirtschaftlicher Planung,
  • digitaler Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie
  • steuerlicher Gestaltung von Vergütungsmodellen und Vermögensaufbau für den Ruhestand.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch, um die vielfältigen Möglichkeiten einer steuerlichen Beratung für Ihr Gesundheitsunternehmen zu besprechen.

Steuerrelevantes Branchenwissen für Zahnärzte

Unsere Kanzlei bringt Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft ein, um als Zahnarzt tätige Einzelpersonen und Zahnarztpraxen gut aufzustellen und bei der Optimierung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Wir helfen Ihnen dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen, Steuererklärungen korrekt auszufüllen und steuerliche Risiken zu minimieren. Unsere Kompetenz liegt darin, Sie durch präzise Analyse von Finanzdaten und der Entwicklung maßgeschneiderter steuerlicher Strategien zu unterstützen.

 

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Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.

FAQ – Sie fragen, wir antworten.

Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung?

Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Wir nutzen für die papierlose Zusammenarbeit mit Ihnen das bewährte „DATEV Unternehmen online“. Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar. Wir übernehmen in der Buchhaltung die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.

Kurz, wir bieten selbstständigen Zahnärzten und Zahnarztpraxen eine enorme Entlastung. Dabei übernehmen wir nicht nur die Steuererklärungen, sondern prüfen auch die Steuerbescheide sorgfältig. Mögliche Fehler oder Ungereimtheiten werden zugunsten der Praxis korrigiert. 

Vorausschauende Steueroptimierung.

Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen, wie Sie Steuerlasten senken oder Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Dies betrifft beispielsweise die Anschaffung von betrieblichen Gütern, die Bildung von Rücklagen oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen.

Betriebsprüfung

Im Falle einer Betriebsprüfung bieten wir Unterstützung und Begleitung an, da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sicherstellen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und fair durchgeführt wird.

Insgesamt tragen wir dazu bei, Stress und Belastung durch Steuerangelegenheiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alles korrekt und effizient erledigt wird.

Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung für Zahnärzte?

Durch unsere Expertise in Finanzierung, der Erstellung von Businessplänen und steuerlichen Fragen können wir Ihnen dabei helfen, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.

Dazu gehört die Erstellung eines Businessplans, Beratung als Sparringpartner oder zur Klärung einzelner Fragen sowie eine umfassende Zusammenarbeit. Wir beraten nicht nur zu finanziellen Kennzahlen, sondern auch bei der Wahl der Rechtsform und den damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen.

Wenn der Zeitpunkt für den Beginn der Tätigkeit feststeht, unterstützen wir bei der Anmeldung beim Finanzamt, richten die Buchhaltung ein und stehen auch weiterhin für Fragen und Ratschläge zur Verfügung.


Was bedeutet Freiberuflichkeit für Zahnärzte?

Die Tätigkeit des Zahnarztes gehört zu den freien Berufen. Diese Einordnung bringt zwei wichtige Vorteile mit sich:

Keine Gewerbesteuer

Zahnärzte müssen als Freiberufler keine Gewerbesteuer bezahlen. Dies stellt eine erhebliche Ersparnis dar und erhöht die Rentabilität ihrer Praxis.

Vereinfachte Steuerberechnung

Statt einer aufwendigen Bilanzierung können Zahnärzte die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Steuererklärung nutzen. Dies bedeutet einen deutlich reduzierten bürokratischen Aufwand, unabhängig von der Höhe des Umsatzes.

Insgesamt profitieren Zahnärzte als Freiberufler somit von einem deutlich geringeren administrativen Aufwand und einer Steuerlast, die im Vergleich zu anderen Gewerbetreibenden niedriger ausfällt. Dies ermöglicht es Ihnen, sich voll und ganz auf ihre medizinische Tätigkeit zu konzentrieren.


Wie entlasten Steuerberater eine Praxis für Zahnheilkunde?

Kanzlei Steuerberater Drechsel übernimmt für Sie sämtliche Aufgaben, die im Rahmen der steuerrechtlichen Pflichten anfallen. Wir kümmern uns beispielsweise um die Erstellung der Steuererklärungen und prüfen die erhaltenen Steuerbescheide. Sollten Fehler in der Steuerfestsetzung auftreten, ergreifen wir die notwendigen Maßnahmen zur Korrektur. Zusätzlich dazu bieten wir an, sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung zu übernehmen.


Welche steuerlichen Vorteile bringt die Wahl der Rechtsform einer Zahnarztpraxis mit sich?

Die Wahl der Rechtsform bei den Zahnärzten sowie Zahnärztinnen kann steuerliche und gestalterische Vorteile für Sie mit sich bringen. Die beste Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens ist abhängig von Ihren persönlichen Umständen. Wir besprechen gerne mit Ihnen, welche Rechtsform für Sie geeignet ist.


Welche Möglichkeiten der Steueroptimierung gibt es für eine Praxis der Stomatologie?

Praxisinhaber können auf vielfältige Weise ihre Steuerlast minimieren. Kanzlei Steuerberater Drechsel stellt sicher, dass ihre Mandanten das gesamte Einsparpotenzial ausschöpfen können.

Vorausschauende Ausgaben- und Investitionspolitik

Durch eine umsichtige Planung von Ausgaben und Investitionen lassen sich in den Folgejahren Steuern einsparen.

Optimierung der Lohngestaltung

Oft besteht Optimierungsbedarf bei der Lohnstruktur. Der Gesetzgeber ermöglicht diverse steuer- und sozialversicherungsfreie Zuwendungen an Mitarbeiter.

Mit uns können Sie somit Ihre Steuerlast deutlich reduzieren und Ihre Praxis langfristig profitabler gestalten.


Wie verhält es sich bei zahnmedizinischen Leistungen mit der Umsatzsteuer?

Heilbehandlungen in der Zahnmedizin sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Zahnärzte generell keine Umsatzsteuer erheben müssen. Es gibt hier einige Ausnahmen zu beachten.

Dienen zahnmedizinische Eingriffe vornehmlich kosmetischen Zwecken, fällt Umsatzsteuer an. Um solche ärgerlichen und kostspieligen Fehler zu vermeiden, ist die Unterstützung von uns für Zahnmediziner sehr wichtig.

Möglicherweise kommt für Ihre Praxis auch die Kleinunternehmerregelung infrage. Wir prüfen dies und beraten Sie zu den optimalen umsatzsteuerlichen Lösungen für Ihre Situation.


Welche Leistungen erbringen Steuerberater in der Buchhaltung?

Wir digitalisieren die gesamte Finanz- und Lohnbuchhaltung unseres Mandanten. Dabei bieten wir auch die revisionssichere Archivierung aller relevanten Belege an.

Zahnärzte können darüber hinaus die komplette Buchführung an uns übertragen. Dies umfasst das Buchen sämtlicher Geschäftsvorfälle, die Erstellung von Gehaltsabrechnungen sowie An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung.

Zusätzlich analysieren wir für Sie die Finanz- und Lohnbuchhaltung und geben wertvolle Optimierungsvorschläge. So können Sie sich vollkommen auf Ihre medizinische Tätigkeit konzentrieren, während Ihre Steuerexperten die gesamte Finanzverwaltung übernehmen.


Welche Kosten fallen für die Steuerberatung im Zahnarztbereich an?

Die Kosten für einen Steuerberater basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Es besteht für Sie die Möglichkeit, einen detaillierten Kostenvoranschlag von uns zu erhalten.

Als Steuerberater mit Branchenwissen für Zahnmedizin unterstützen wir Sie gerne bei der Optimierung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch hier vor Ort in Stuttgart West oder Online.

 

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