Individuelle Steuerplanung für Selbstständige im Journalismus und der Medienbranche
Journalisten bringen ihre Fähigkeiten in der Recherche, Analyse und Kommunikation ein, um komplexe Themen für die Leserschaft zugänglich zu machen und eine klare, verständliche Berichterstattung zu gewährleisten.
Unsere Kernkompetenzen als Steuerberater unterstützt Sie in ihre Karriere, indem wir Sie betriebswirtschaftlich beraten und die Steuerlast optimieren.
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel unterstützt Sie dabei, den Auffwand für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu reduzieren und Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Steuerrelevantes Branchenwissen für Berufe im Pressewesen
Unsere Kanzlei bringt Fachwissen im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaft ein, um Personen im Tätigkeitsfeld der Berichterstattung als Unternehmer gut aufzustellen und bei der Optimierung ihrer steuerlichen Angelegenheiten zu unterstützen.
Wir helfen Ihnen dabei, steuerliche Vorteile zu nutzen, Steuererklärungen korrekt auszufüllen und steuerliche Risiken zu minimieren. Unsere Kompetenz liegt darin, Sie durch präzise Analyse von Finanzdaten und der Entwicklung maßgeschneiderter steuerlicher Strategien zu unterstützen.
Mandant werden. Erstberatung nutzen
Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
FAQ – Sie fragen, wir antworten.
Welche Vorteile bietet unsere Steuerberatung für Journalisten?
Unsere Kanzlei Steuerberater Drechsel beherrscht seit Jahren den digitalen Workflow. Die papierlose Kommunikation mittels „DATEV Unternehmen online“ vereinfacht die Zusammenarbeit. Ihre Finanzbuchhaltung wird damit für Sie einfacher und zeitsparender zu erledigen, Ihre Daten sind übrigens stets online für sie abrufbar. Wir übernehmen in der Buchhaltung die zeitaufwändigen und komplexen Aufgaben, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Tätigkeit konzentrieren können.
Kurz, wir bieten Selbstständigen der Medienbranche eine enorme Entlastung. Nicht nur die Steuererklärungen übernehmen wir, wir prüfen die Steuerbescheide sorgfältig. Mögliche Fehler oder Ungereimtheiten werden zugunsten unserer Journalismus-Mandanten korrigiert.
Vorausschauende Steueroptimierung
Wir geben Ihnen wertvolle Hinweise und Empfehlungen, wie Sie Steuerlasten senken oder Aufwendungen steuerlich geltend machen können. Dies betrifft beispielsweise die Anschaffung von betrieblichen Gütern, die Bildung von Rücklagen oder die Inanspruchnahme von steuerlichen Vergünstigungen.
Steuerprüfung
Im Falle einer Steuerprüfung bieten wir Unterstützung und Begleitung an, da wir die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sicherstellen, dass die Prüfung ordnungsgemäß und fair durchgeführt wird.
Insgesamt tragen wir dazu bei, Stress und Belastung durch Steuerangelegenheiten zu reduzieren und sicherzustellen, dass alles korrekt und effizient erledigt wird.
Was ist das Besondere unserer Gründungsberatung im Pressebereich?
Durch unsere Expertise in Finanzierung, der Erstellung von Businessplänen und steuerlichen Fragen helfen wir Journalisten und Freiberuflern in der Medienbranche dabei, erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
Dazu gehört die Erstellung eines Businessplans, Beratung als Sparringpartner oder zur Klärung einzelner Fragen sowie eine umfassende Zusammenarbeit. Wir beraten nicht nur zu finanziellen Kennzahlen, sondern auch bei der Wahl der Rechtsform und den damit verbundenen steuerlichen Auswirkungen.
Wenn der Zeitpunkt für den Beginn der Tätigkeit feststeht, unterstützen wir bei der Anmeldung beim Finanzamt, richten die Buchhaltung ein und stehen auch weiterhin für Fragen und Ratschläge zur Verfügung.
Welche Steuern müssen Journalisten bezahlen?
Als selbstständige Journalisten (Reporter, Redakteure, Podcaster, Pressesprecher u. ä.) unterliegen Sie steuerlichen Verpflichtungen aufgrund Ihrer freiberuflichen Tätigkeit. In der Regel sind sie als Einzelunternehmer tätig und daher von der Gewerbesteuer befreit,müssen jedoch Einkommensteuer auf ihren Gewinn abführen. Zudem kann Umsatzsteuer anfallen, es sei denn, sie entscheiden sich für die Kleinunternehmerregelung.
Journalisten können von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn ihr Umsatz im vorherigen Jahr unter 22.000 Euro lag und sie voraussichtlich im aktuellen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuer.
Eine Steuerberatung in unserer Kanzlei kann detailliert über die Vor- und Nachteile dieser Regelung informieren und Sie individuell beraten.
Welche Auswirkungen hat das Homeoffice auf Ihre Steuerlast als Journalist?
Das Arbeiten im Homeoffice kann sich auf die Steuerlast von freiberuflichen Journalisten auswirken, da unter bestimmten Bedingungen die Kosten als Betriebsausgaben absetzbar sind. Die Möglichkeit der Kostenabsetzung hängt von der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und seiner Nutzung ab.
Generell muss es sich um ein separates Arbeitszimmer handeln, wobei eine private Mitbenutzung erlaubt ist, solange die berufliche Nutzung eindeutig überwiegt. Die steuerlichen Regelungen in Bezug auf das Homeoffice sind komplex. Gerne unterstützen wir Sie dabei, sich in dem Gesetzesdschungel zurecht zu finden.
Welche Auswirkungen haben Presserabatte auf meine Steuerlast?
Presserabatte, die Unternehmen Journalisten gewähren, sind in der Regel steuerfrei. Freiberufler müssen in der Regel einen Presseausweis vorweisen, um von diesen Rabatten profitieren zu können. Die Ersparnis aus solchen Presserabatten unterliegt normalerweise keiner Besteuerung.
Jedoch kann es steuerliche Auswirkungen geben, wenn diese Rabatte als Betriebsausgaben betrachtet werden. In diesem Fall führt der erhaltene Rabatt zu einer Reduzierung der Kosten, was sich auf die Höhe der Betriebsausgaben auswirkt.
Worauf muss ich als Journalistin oder Journalist bei der Sozialversicherung achten?
Freiberufliche Journalisten können sich bei der Künstlersozialkasse versichern: Das schließt die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung ein. Diese spezielle Form der Versicherung bietet einen erheblichen finanziellen Vorteil, da die Künstlersozialkasse die Arbeitgeberbeiträge übernimmt.
Die Beitragszahlung funktioniert ähnlich wie bei Arbeitnehmern, Journalisten müssen nur einen Teil der Kosten selbst stemmen. Ihre Beiträge können sie bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer absetzen.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Freiberufliche Journalisten haben die Möglichkeit, sich bei der Künstlersozialkasse zu versichern, was Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung umfasst. Diese spezielle Form der Versicherung bietet einen bedeutenden finanziellen Vorteil, da die Künstlersozialkasse die Beiträge des Arbeitgebers übernimmt.
Die Beitragszahlung ähnelt der von Arbeitnehmern, wobei Journalisten nur einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Sie können ihre Beiträge bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Steuer absetzen, was eine steuerliche Entlastung darstellt.
Wer muss die Beiträge an die Künstlersozialkasse erbringen?
Die Beiträge an die Künstlersozialkasse müssen von Unternehmern geleistet werden, die regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen. Die Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe betrifft Unternehmer, die beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit für Dritte erbringen.
Warum sollten Sie sich als Journalist von uns beraten lassen?
Wir übernehmen die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Steuererklärungund bieten auch Finanzbuchhaltungsdienstleistungen an, für Personen im Bereich des Journalismus, die diese Aufgaben auslagern möchten.
Durch diese Unterstützung können Freiberufler sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir bieten zudem eine betriebswirtschaftliche Beratung an. Viele Journalisten nutzen dieses Fachwissen beispielsweise bei der Gründung eines Unternehmens.
Welche Kosten fallen für den Steuerberater im Tätigkeitsumfeld des Journalismus an?
Die Kosten für einen Steuerberater im Tätigkeitsumfeld des Journalismus basieren auf der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Sie sind abhängig von verschiedenen Faktoren wie Rechtsform, Umsatz, Anzahl an Mitarbeitern und Leistungsumfang. Vorab informieren wir Sie transparent über die anfallenden Gebühren. Es besteht für Sie die Möglichkeit, einen detaillierten Kostenvoranschlag von uns zu erhalten.
Wir als Kanzlei mit speziellem Branchenwissen für Journalisten bieten Unterstützung bei der Optimierung steuerlicher Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch vor Ort in Stuttgart West oder online.
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Für eine fundierte Erstberatung bitten wir um einige Informationen auf der Anfrageseite.
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